Klasse A (Motorrad, Moped, Mofa)
Machen Sie Ihren Führerschein Klasse A bei PS Drive.
Die Führerscheinklasse A bezeichnet ganz allgemein den Motorradführerschein. Je nach Führerscheinklasse, ob A, AM, A1 oder A2, sind Sie zum Fahren eines Mofas, Mopeds, Motorrads, eines zwei-, drei- oder vierrädrigen Kraftrads berechtigt. Welche Klasse schließt welches Fahrzeug ein?
Unsere nachfolgende Übersicht hilft Ihnen dabei, die richtige Führerscheinklasse zu finden.
Sind alle Fragen zur Führerscheinklasse A beantwortet? Dann freuen wir uns Sie kennenzulernen!
Führerscheinklasse AM
- Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug mit folgenden Eigenschaften:
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren oder
- maximale Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren oder
- maximale Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW bei Elektromotoren
- Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)
Führerscheinklasse A1
- Motorrad, Kraftrad, Zweirad (auch mit Beiwagen) mit folgenden Eigenschaften:
- Hubraum von nicht mehr als 125 cm³
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht: max. 0,1 kW/kg
- Dreirädriges Kraftfahrzeug mit folgenden Eigenschaften:
- symmetrisch angeordnete Räder
- Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Leistung von bis zu 15 kW
Führerscheinklasse A2
- Kraftrad, Zweirad (auch mit Beiwagen) mit folgenden Eigenschaften:
- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht: max. 0,2 kW/kg
Führerscheinklasse A
- Motorrad, Kraftrad, Zweirad (auch mit Beiwagen) mit folgenden Eigenschaften:
- Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Dreirädriges Kraftfahrzeug, Dreirad mit folgenden Eigenschaften:
- Leistung von mehr als 15 kW oder
- symmetrisch angeordnete Räder und Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Leistung von mehr als 15 kW
Mofa
- Moped, zweirädriges Kleinkraftrad, Zweirad (auch mit Beiwagen) mit folgenden Eigenschaften:
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und elektrische Antriebsmaschine oder
- Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder maximale Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotor dreirädriges Kleinkraftrad mit folgenden Eigenschaften:
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und Hubraum unter 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- maximale Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren oder
- maximale Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW bei Elektromotoren
Motorradführerschein B-196 (125 ccm mit Autoführerschein)
- Es handelt sich um eine Erweiterung. Diese Erlaubnis gilt nur in der Bundesrepublik Deutschland. Voraussetzungen für das Führen von Leichtkrafträdern der Klasse A1 sind:
- Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (Klasse B: Pkw-Führerschein)
- Mindestalter von 25 Jahren
- Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden – Mindestens 5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden) und 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht
Keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich!