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Klasse A (Motorrad, Moped, Mofa)

Machen Sie Ihren Führerschein Klasse A bei PS Drive.

Die Führerscheinklasse A bezeichnet ganz allgemein den Motorradführerschein. Je nach Führerscheinklasse, ob A, AM, A1 oder A2, sind Sie zum Fahren eines Mofas, Mopeds, Motorrads, eines zwei-, drei- oder vierrädrigen Kraftrads berechtigt. Welche Klasse schließt welches Fahrzeug ein?

Unsere nachfolgende Übersicht hilft Ihnen dabei, die richtige Führerscheinklasse zu finden.

Sind alle Fragen zur Führerscheinklasse A beantwortet? Dann freuen wir uns Sie kennenzulernen!

Führerscheinklasse AM

Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug mit folgenden Eigenschaften:
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren oder
maximale Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren oder
maximale Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW bei Elektromotoren
Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)

Führerscheinklasse A1

Motorrad, Kraftrad, Zweirad (auch mit Beiwagen) mit folgenden Eigenschaften:
Hubraum von nicht mehr als 125 cm³
Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
Verhältnis der Leistung zum Gewicht: max. 0,1 kW/kg
Dreirädriges Kraftfahrzeug mit folgenden Eigenschaften:
symmetrisch angeordnete Räder
Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Leistung von bis zu 15 kW

Führerscheinklasse A2

Kraftrad, Zweirad (auch mit Beiwagen) mit folgenden Eigenschaften:
Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
Verhältnis der Leistung zum Gewicht: max. 0,2 kW/kg

Führerscheinklasse A

Motorrad, Kraftrad, Zweirad (auch mit Beiwagen) mit folgenden Eigenschaften:
Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Dreirädriges Kraftfahrzeug, Dreirad mit folgenden Eigenschaften:
Leistung von mehr als 15 kW oder
symmetrisch angeordnete Räder und Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Leistung von mehr als 15 kW

Mofa

Moped, zweirädriges Kleinkraftrad, Zweirad (auch mit Beiwagen) mit folgenden Eigenschaften:
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und elektrische Antriebsmaschine oder
Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder maximale Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotor dreirädriges Kleinkraftrad mit folgenden Eigenschaften:
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und Hubraum unter 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
maximale Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren oder
maximale Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW bei Elektromotoren

Motorradführerschein B-196 (125 ccm mit Autoführerschein)

Es handelt sich um eine Erweiterung. Diese Erlaubnis gilt nur in der Bundesrepublik Deutschland. Voraussetzungen für das Führen von Leichtkrafträdern der Klasse A1 sind:
Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (Klasse B: Pkw-Führerschein)
Mindestalter von 25 Jahren
Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden – Mindestens 5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden) und 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht

Keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich!

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