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Theorie- & Praxisunterricht

Machen Sie Ihren Führerschein bei Fahrschule Stark.

Die Führerscheinausbildung wird unterteilt in den Theorieunterricht zum einen und den praktischen Unterricht zum anderen. Gesetzlich sind eine Mindestanzahl an Unterrichtsstunden und Fahrstunden vorgeschrieben, bevor eine Zulassung zur Führerscheinprüfung erfolgen kann. Dabei sind die vorgeschriebenen Mindeststunden als Richtwert zu verstehen. Hinzu kommt ein vor der Fahrprüfung nachzuweisender, führerscheinklassenspezifischer Teil.

Der Theorieunterricht bei der Fahrschule Stark erfolgt auf Wunsch und nach Absprache in türkischer Sprache, die Fahrstunden in deutscher, englischer oder türkischer Sprache. Auch ein betreutes Lernen für bessere Erfolge bieten wir an. Darüber hinaus Auffrischungsfahrten für Jung und Alt, für Fahranfänger ebenso wie für Führerscheininhaber, sowie die beschleunigte Grundqualifikation für alle, die beruflich mit dem Lkw unterwegs sind.

Theoriestunden / Praxisstunden Übersicht

B-196

Inhalte folgen in Kürze

Diese Seite befindet sich derzeit noch im Aufbau.

Um Sie auf gewohnt hohem Niveau informieren zu können, werden wir noch etwas Zeit benötigen. Bitte schauen Sie daher bei einem späteren Besuch noch einmal auf dieser Seite vorbei. Wir bitten Sie dafür um Verständnis und bedanken uns für Ihr Interesse.

Theoriestunden / Praxisstunden B

Theoriestunden Führerscheinklasse B

Mindestens: (ohne Vorbesitz einer anderen Klasse)

  • 12 Grundstoffstunden
  • 2 Zusatzstoffstunden

Mindestens: (mit Vorbesitz einer anderen Klasse)

  • 6 Grundstoffstunden
  • 2 Zusatzstoffstunden

Praxisstunden Führerscheinklasse B

Mindestens:

  • 5 Stunden Überlandfahrt
  • 4 Stunden Autobahnfahrt
  • 3 Stunden Nachtfahrten

Theoriestunden / Praxisstunden BE, B96

Theoriestunden Führerscheinklasse BE, B96

Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben

Praxisstunden Führerscheinklasse BE, B96

Mindestens:

  • 5 Stunden Überlandfahrt
  • 4 Stunden Autobahnfahrt
  • 3 Stunden Nachtfahrt

Theoriestunden / Praxisstunden C1

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten C1

Bei Erweiterung:

6 x Grundstoff zusätzlich...

  • bei Vorbesitz B = 6 x klassenspezifischer Stoff
  • bei Vorbesitz D1 = 2 x klassenspezifischer Stoff
  • bei Vorbesitz D = 2 x klassenspezifischer Stoff

Praxisstunden C1

  • bei Erweiterung von B auf C1 (oder gemeinsamen Erwerb):
  • Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
  • Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minute

Theoriestunden / Praxisstunden C1E

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten C1

keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben

Praxisstunden C1E

  • bei Erweiterung von C1 auf C1E
  • Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
  • Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minute

Wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden:

  • Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
  Solo Zug Ges.
Überlandfahrten: 1 3 4
Autobahnfahrten 1 1 2
Nachtfahrten 0 2 2
Gesamt 2 6 8

Theoriestunden / Praxisstunden C

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Erweiterung:

6 x Grundstoff zusätzlich...

  • bei Vorbesitz B = 10 x klassenspezifischer Stoff
  • bei Vorbesitz C1 = 4 x klassenspezifischer Stoff
  • bei Vorbesitz D1 = 4 x klassenspezifischer Stoff
  • bei Vorbesitz D = 2 x klassenspezifischer Stoff

bei Erweiterung von B auf C (oder gemeinsamen Erwerb):

  • Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
  • Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten

bei Erweiterung von C1 auf C:

  • Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
  • Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 1 Stunde á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 1 Nachtfahrt á 45 Minuten

Theoriestunden / Praxisstunden CE

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Erweiterung:

6 x Grundstoff zusätzlich...

  • bei Vorbesitz C = 4 x klassenspezifischer Stoff

bei Erweiterung von C auf CE

  • Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
  • Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten

Wenn C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden:

Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers

  Solo Zug Ges.
Überlandfahrten: 3 5 8
Autobahnfahrten 1 2 3
Nachtfahrten 0 3 3
Gesamt 4 10 14
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